Veröffentlichung von
Gemeindeversammlungsbeschlüssen
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November 2013 veröffentlicht:
1. Genehmigung des Protokolls der
Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2013
2. Genehmigung des Budgets mit einem erhöhten
Steuerfuss von 92 %
3. Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an
Hendrik Sinerius
Mit Ausnahme des Traktandums 3 unterstehen alle Beschlüsse dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Gemeindegesetz. Sie sind gemäss Gemeindeordnung einer Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von mindestens einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen schriftlich verlangt wird. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste auf der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Vor Beginn der Frist für ein Referendumsbegehren dürfen keine Unterschriftenlisten unterzeichnet werden.
Beginn der Referendumsfrist: 19. Dezember 2013
Ablauf der Referendumsfrist: 17. Januar 2014
Gemeinderat Remetschwil